Aufgrund der Allgemeinverfügung der Region Hannover vom 29.11.2021 ist der Zutritt zum Schützenhaus ab sofort nur noch Geimpften oder Genesenen, die auch einen negativen Testnachweis gemäß §7 der aktuellen Nds. Corona-Verordnung haben, gestattet. Des Weiteren ist zu beachten, dass der Zutritt nur mit einer Atemschutzmaske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus erlaubt ist.

Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von der Vorlage eines Geimpften-, Genesenen- oder Getesteten-Nachweises befreit.

Durch 2G+ sehen wir uns leider gezwungen, das gesamte Weihnachtspreisschiessen sowie die Veranstaltung "Ende Weihnachtspreisschiessen" abzusagen.