Austragungsort: Vereinsheim des Schützenverein Luthe vom 24. Juli 2026 bis
23. August 2026, jeweils zu den bekannten Schießzeiten.
Letzte Scheibenausgabe 15:30 Uhr, letzte Scheibenabgabe 16:00 Uhr

Waffenart: Luftgewehr (nur vereinseigene Waffen und Munition)
Anschlag: sitzend Auflage Rolle
Entfernung: 10 Meter


Probeschüsse: keine


Qualifikation/Wertung: 1 Schuss pro Spiegel (=3 pro Scheibenstreifen)
Die sieben Teilnehmer/-innen mit dem niedrigsten Einzelteiler qualifizieren sich
für das Finale.


Finale: Schusszahl
Beginn des Finales ca. ab 17:45 Uhr. Vor dem Finale werden die Gewehre und
die Stände den Teilnehmern zugelost. Es stehen 5 Minuten für beliebig viele
Probeschüsse zur Verfügung. Danach gibt jede/r Teilnehmer/-in zehn Wertungsschüsse ab (zwei Scheibenstreifen á fünf Schüsse). Für einen Scheibenstreifen (5 Schuss) stehen 7 Minuten Wertungszeit zur Verfügung. Die Ergebnisse aller zehn Schüsse werden nach Zehntelwertung addiert. Nach dem 11. Schuss
scheidet der/die Teilnehmer/-in mit dem schlechtesten Gesamtergebnis aus.
Nach dem 12. Schuss scheidet der/die nächste Teilnehmer/-in aus. Dies Prozedere wiederholt sich, bis der/die Bürgerkönig/-in nach dem 16. Wertungsschuss mit dem höchsten Gesamtergebnis ermittelt ist. Bei Ringgleicheit erfolgen so lange Stechschüsse, bis ein/-e Teilnehmer/-rin ein höheres Ergebnis hat.
Wenn zu Beginn des Finales ein Teilnehmer nicht anwesend ist, rückt der
Nächstplatzierte ins Finale nach beliebig, mind. 5 Scheibenstreifen erforderlich, um preisberechtigt zu sein

Schießgebühr: 3 Schuss/EUR 2,00


Allgemeines:
Teilnahmeberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner der Ortschaft Luthe, soweit sie (Stichtag
23. August 2026) das 18. Lebensjahr vollendet haben; Mitglieder des Schützenvereins sind ausgeschlossen.
Der/Die Bürgerkönig/-in erhält die Königskette für ein Jahr, die Bürgerkönigsscheibe (wird bei der Proklamation überreicht, kann aber auch gebracht werden) sowie einen Barpreis von 200,00 €. Die Anwesenheit beim Schützenfest bei der Scheibenübergabe ist erforderlich, andernfalls geht die Königswürde
an die/den Zweitplatzierte/n über. Sofern ein/e Teilnehmer/-in seine Streifen mitnehmen möchte, sollte dies direkt im Anschluss an die Siegerehrung erklärt werden.
Jede/r Teilnehmer/-in unterwirft sich mit der Bezahlung Startgeldes dieser Ausschreibung. Reklamationen sind der Standaufsicht sofort mitzuteilen. Entscheidungen trifft das Kampfgericht, welches aus dem
ersten Vorsitzenden sowie den Schießsportleitern besteht. Im Übrigen gilt die Sportordnung des Deutschen Schützenbundes. Änderungen dieser Ausschreibung bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

Mit der Anmeldung zu (Schießsport-)Veranstaltungen des SV Luthe v. 1936 e.V erklärt sich der/die Teil-
nehmer/-in aus organisatorischen Gründen mit der Verarbeitung der wettkampfrelevanten personenbezogene Daten, unter der Angabe von Name, Vereinsname, Verbandszugehörigkeit, Alter, Klasse, Wettkampfbezeichnung, Startnummer, Startzeiten und erzielten Ergebnissen einverstanden.
Sie willigen ebenfalls in die Veröffentlichung der Start- und Ergebnislisten, sowie der Erstellung und
Veröffentlichung von Fotos in Aushängen, im Internet, in Sozialen Medien und in weiteren Publikationen des SV Luthe v. 1936 e.V. ein. Aufgrund des berechtigten Interesses des Ausrichters an diesen
Ergebnislisten sowie Fotos vom Wettbewerb und / oder Siegertreppchen für die Dokumentation bzw.
Bewerbung des Sports in der Öffentlichkeit, besteht auch im Nachhinein kein Anspruch der Teilnehmer
zur Löschung ihrer persönlichen Daten aus diesen Ergebnislisten bzw. von Fotos die im Zusammen-
hang mit dem Wettkampf gefertigt und veröffentlicht wurden.